Corona-Schutzverordnung

Erleichterungen durch die neue Corona-Verordnung

Wesentliche Erleichterungen bringt die neue Corona-Schutzverordnung die ab dem 20.08.2021 in Kraft tritt. Für den Hallensport gilt jetzt noch folgendes:

1. Die Halle dürfen nur Gemipfte, Getestete (Test nicht älter als 48 Stunden), Genesene und schulpflichtige Kinder.

2. Die 3G’s haben sich durch eine APP, bzw. Papier-Zertifikate zu legitimieren. Schulpflichtige Kinder müssen ihren Schülerausweis mitführen.

3. Die Maske ist in der Halle während der gesamten Zeit zu tragen!.

4. In den Kabinen entfällt die Personenbegrenzung.

Also quasi ein „normales Leben“ wenn man zu den unter Punkt 1 aufgeführten Personen gehört.

Tut man dies nicht, so ist man vom vom Spiel-, Trainingsbetrieb und als Zuschauer ausgeschlossen. 

Die zur Zeit für die Hellweghallen gültige Hygienevorschrift ist hier zu lesen:

https://www.handball4all.de/home/portal/westfalen#/gymnasium?gId=4811

Dann: Dateien/Hygienekonzept