Hygienekonzept Kreissporthalle Stand 12.01.2022

Da zur Zeit die Hygienekonzepte in Phönix nicht der Halle zugeordnet werden können, haben wir uns entschlossen das aktuelle Konzept hier zu veröffentlichen.

Hygiene – und Reinigungskonzept für Spiele mit Zuschauerbeteiligung

Kreissporthalle 1

 

Um einen regelmäßigen Spielbetrieb gewährleisten zu können, sind die nachfolgenden Regelungen verabschiedet worden.

 

ALLGEMEIN

 

  1. Eintritt in die Halle haben nur Geimpfte oder Genesene Personen (nicht länger als sechs Monate)!!! Aktive müssen neben der Immunisierung
    1. Entweder über einen nicht älter als 24 Stunden alten Schnelltest oder über einen maximal 48 Stunden alten PCR Test verfügen.
    2. Oder geboostert sein

 

  1. Sowie
    1. schulpflichtige Kinder, wobei Kinder ab dem 16. Lebensjahr eine Schulbescheinigung mitzuführen haben.
    2. Nicht-immunisierte Profisportler mit einem nicht älter als 48 Stunden gültigen PCR Test
    3. Übergangsweise mit einer ersten Impfung und einem zusätzlichen nicht älter als 48 Stunden gültigen PCR Test versehene Aktive

 

  1. Beschäftigte, ehrenamtlich eingesetzte und andere vergleichbare Personen. Diese Personen benötigen gemäß § 4 Absatz 4 auf oder in Sportstätten, sofern sie nicht genesen oder geimpft sind, einen negativen Testnachweis, – entweder einen max. 24h alten Antigen-Schnelltest – oder einen max. 48h alten PCR-Test (Wichtig: Für beide ist ein bescheinigtes Ergebnis erforderlich), darunter fallen Übungsleiter oder Personen mit repräsentativen Tätigkeiten!
  2. Dies gilt nicht in den Ferien, in denen ALLE Eingang suchenden Aktiven Geimpft oder Genesen (nicht länger als sechs Monate) sowie über einen nicht älter als 24 Stunden alten Schnelltest oder über einen maximal 48 Stunden alten PCR Test verfügen müssen oder statt der Tests geboostert sind.
  3. Der Mund-Nasenschutz (MNS) ist während des GESAMTEN Aufenthaltes in der Halle zu tragen (dies gilt auch für Zeitnehmer/Sekretär und Wischer sowie nicht immunisierte Übungsleiter).
  4. Der Verzehr von Speisen und Getränken hat so zu erfolgen, das der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten wird.

Die Regelungen sind bindend und von jedem am Spiel beteiligten, sowie den Zuschauern einzuhalten. Weiterhin ist den angebrachten Hinweisschildern unbedingt Folge zu leisten.

Verstöße sind dahingehend zu ahnden, dass die betroffene Person nicht in die Halle eingelassen wird oder diese verlassen muss.

 

 

 

Folgende Personen sind vom Eingang in die Halle ausgeschlossen:

 

– Personen die nicht unter den Punkten Allgemein 1 bis 3 fallen.

– Personen die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt mit einem bestätigten SARS-CoV-2 Fall hatten.

– Personen die in den letzten drei Wochen in einer behördlich verordneten Quarantäne waren.

– Personen die in den letzten drei Wochen in einer Region außerhalb Deutschlands mit einer erhöhten Anzahl an positiven Corona Fällen waren.

–  Personen mit Fieber, trockenem Husten, Atemnot, Geschmacks- und/ oder Riechstörungen

 

 

Aktive:

 

 

  1. Es dürfen nur die Personen am Spiel- und Trainingsbetrieb teilnehmen, die unter Punkt Allgemein 1 und 2 fallen.

 

  1. Dies gilt für alle aktiv am Spiel teilnehmenden wie Spieler und Schiedsrichter.

 

  1. Im Erwachsenenspielbetrieb gilt gemäß der CoronaSchVO die „2G+-Regelung“, d.h. die Spielerinnen und Spieler müssen entweder vollständig geimpft oder genesen sein, sowie über einen nicht älter als 24 Stunden alten Schnelltest verfügen. Der Test ist nicht erforderlich wenn die betreffende Person geboostert ist

 

  1. Diese Vorgabe gilt auch für Jugendspieler, die im Erwachsenenbereich eingesetzt werden.

 

  1. Bis zum Ablauf des 16. Januar 2022 sind auch Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren den immunisierten Personen gleichgestellt, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen. Als Nachweis reicht die Vorlage eines Schülerausweises aus.

 

  1. Für den Einsatz von Schülerinnen und Schülern im Alter von 16 und 17 Jahren ab dem 17. Januar 2022 gilt, dass sie immunisiert sein müssen. Sie gelten mit der Vorlage eines Schülerausweises als getestet.

 

  1. Im Jugendspielbetrieb gilt die „3G-Regelung“, d.h. die Spielerinnen und Spieler müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Gemäß § 4, Abs. 2 CoronaSchVO gelten Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren ohne weiteren Nachweis als getestet. Zur möglichen Alterseinstufung sollten zumindest die B-Mädchen/Jungen, die das 16. Lebensjahr noch nicht begonnen haben, einen Altersnachweis bei sich führen. Es zählt u.a. der Personalausweis, der Schülerausweis und der Spielerpass per Handy auf der App ID-Online. In den Ferien müssen schulpflichtige Kinder getestet sein.

 

  1. Deshalb gilt, das am Halleneingang alle Spieler*Innen kontrolliert werden. Dies wird unter Vorlage eines Identifikationspapiers sowie der APP: „COVPASSCHECK“ sowie der unter Punkt 3 bis 6 aufgezählten Nachweise kontrolliert. Personen die keinen Nachweis erbringen können, dürfen die Halle nicht betreten. Ebenso sind Spielerinnen und Spieler, die diese Vorgaben nicht erfüllen, nicht spielberechtigt.

 

  1. Im Spielbericht eingetragene Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, haben eine FFP2-Maske sowohl während der Technischen Besprechung als auch während des Spiels zu tragen.

 

  1. Die Kontrolle erfolgt am Halleneingang durch eingewiesenes Personal.

 

  1. Solange das Spiel noch nicht begonnen hat, haben auch die SR den MNS zu tragen. ZN und Sek haben den MNS während des gesamten Aufenthaltes in der Halle zu tragen!

 

  1. Generell gilt also: Nur wer aktiv auf dem Hallenboden tätig ist sowie immunisierte Übungsleiter/Betreuer, dürfen den MNS abnehmen.

 

  1. Für die Mannschaften der 3. Liga sowie der Verbandsliga gilt, das auf Wunsch die Zertifikate vorgezeigt werden können.

 

  1. Direkt am Spiel beteiligte Personen betreten nach erfolgter Kontrolle mit Maske (Mannschaften gesammelt) die Halle und desinfizieren sich.

 

  1. Die Mannschaften und die Schiedsrichter gehen zu den ihnen zugewiesenen Kabinen, auf die ein Schild hinweist.

 

  1. Der Aufenthalt in den Kabinen muss so kurz wie möglich gehalten werden.

 

  1. Da für eine Lüftung der Kabinen gesorgt werden muss, müssen die Aktiven ihre Kleidung/Taschen mit in die Halle nehmen und hinter ihrer Auswechselbank stellen. Die Kabinentüren haben offen zu bleiben!

 

  1. Zum Weg von der Kabine in die Halle und von der Halle zurück ist der MNS zu tragen!

 

  1. Die Mannschaften warten im Gang, bis sie in die Hallen dürfen. Der Mindestabstand zu den Mannschaften einer anderen Begegnung von 1,50 m ist zu beachten.

 

  1. Mannschaften die auf Beendigung des Vorspiels warten, haben bis zum Beginn ihrer Warmmachphase den Mundschutz zu tragen.

 

  1. Die Halbzeiten werden in der Halle verbracht. Dies gilt nicht für die 1. Damen (3. Liga) und die 2. Damen (Verbandsliga).

 

  1. Nach dem Spiel verlassen die Mannschaften gesammelt mit aufgesetzten MNS die Kabinen auf dem vorgeschriebenen Weg (Sportlereingang).

 

  1. Ein weiteres Verbleiben nach dem Spiel ist aufgrund der Zuschauer-Beschränkung nicht gestattet.

 

Halle

 

  1. Die Gästemannschaft hat auf der linken Seite der Halle Bänke zur Verfügung. Die Heimmannschaft auf der rechten Seite.

 

  1. Es erfolgt kein Seitenwechsel.

 

  1. Die Mannschaften verlassen die Halle über den Weg, den sie gekommen sind.

 

  1. Aktiv am Spiel beteiligte Personen dürfen nur die Toiletten in den Kabinen bzw. im Kabinengang benutzen. Das Desinfizieren der Hände ist vor und nach betreten der Toiletten ist Pflicht.

 

  1. Beim Einsatz eines Wischers, wird der Mindestabstand zu ihm eingehalten.

 

  1. Vor dem Spiel ist der Laptop für den Sekretär zu desinfizieren

 

  1. Vor dem Spiel ist die Bedienungsarmatur für die Uhr zu desinfizieren.

 

  1. Die technische Besprechung findet in dem vorgesehenen Raum, in dem sich max. sechs Personen aufhalten dürfen, statt.

 

Zuschauer:      

 

  1. Ein Vorzeigen des Impfstatus / Boosterstatus, genesenen Status (nicht länger als sechs Monate) unter Anzeige eines Personenidentifikationspapiers ist bei der Eingangskontrolle erforderlich.

 

  1. Kann eine Person die erforderlichen Papiere nicht beibringen, so wird ihr der Eingang in die Halle verwehrt.

 

  1. Personen die berechtigt sind die Halle zu betreten, bekommen ein Armband von den vorher eingewiesenen Kontrollierenden.

 

  1. Weiterhin hat sich der Zuschauer vor dem Eintritt in die Halle die Hände zu desinfizieren.

 

  1. Sollte man zur Toilette wollen, ist den dort angebrachten Hinweisschildern Folge zu leisten. Die Toiletten werden in kurzen Intervallen vom Verein gereinigt. Die Hände müssen vor und nach dem Betreten desinfiziert werden.

 

  1. Beim Zurückkehren in die Halle ist die vorgeschriebene Laufrichtung einzuhalten.

 

  1. Die notwendige Querlüftung in der Halle wird durch das Öffnen der südlichen und nördlichen Notausgangstüren gewährleistet.

 

  1. Zum Verkauf folgt man dem ausgeschilderten Weg.

 

  1. Ein Verweilen im Verkaufsraum ist nur an den Sitzplätzen der zwei Tische des Verkaufsraum möglich! Dort darf auch der MNS abgenommen werden.

 

  1. Ist das Spiel beendet, verlassen die Zuschauer über den ausgeschilderten Weg die Halle über die nördliche Notausgangstür Richtung Parkplatz.

 

  1. Soweit wie möglich sollen für eine regelmäßige Lüftung der Halle, alle Türen offenbleiben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuletzt aktualisiert: 2. September 2023

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